BfR informiert über versteckte Risiken Zuhause und am Arbeitsplatz
Den Informationen liegt der 12. Bericht der „Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen“ im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für das Jahr 2005 zugrunde.
Laut Bericht „ist jeder Arzt, der zur Behandlung oder Beurteilung der Folgen von Erkrankungen durch chemische Stoffe oder Produkte hinzugezogen wird, verpflichtet, der Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wesentliche Informationen zum Vergiftungsgeschehen mitzuteilen.
Meldepflichtig nach dem Chemikaliengesetz sind Erkrankungen oder Verdachtsfälle von Vergiftungen durch folgende Stoffe:
- Chemische Stoffe und Produkte, die im Haushalt verwendet werden, z. B. Wasch- und Putzmittel, Hobby- und Heimwerkerartikel,
- Kosmetika,
- Schädlingsbekämpfungsmittel,
- Pflanzenschutzmittel,
- Holzschutzmittel,
- beruflich verwendete Chemikalien,
- gesundheitsschädigende chemische Stoffe in der Umwelt und
- Pflanzen/Tiere.
Unter dem Begriff der Vergiftung sind im Sinne des Gesetzes alle Fälle zu verstehen, bei denen es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist, auch wenn es sich dabei um Verdachtsfälle handelt.
Das BfR berichtet jährlich über die Erkenntnisse aus den ärztlichen Mitteilungen bei Vergiftungen. Diese Veröffentlichungen können in der Pressestelle des Bundesinstitutes für Risikobewertung, Thielallee 88-92, 14195 Berlin, schriftlich angefordert werden und stehen auch als elektronische Dokumente im Internet unter http://www.bfr.bund.de zur Verfügung.“
(Siehe auch http://www.bfr.bund.de/cd/660).
Ergebnisse der ärztlichen Mitteilungen
Laut BfR sind vom 1. August 1990, dem Beginn der Meldepflicht, bis zum 31. Dezember 2005 insgesamt 44.154 Meldungen zu Gesundheitsstörungen, Vergiftungen oder Verdachtsfällen von Vergiftungen eingegangen. Im Jahr 2005, dem Berichtsjahr, haben sie 5.082 Meldungen erhalten.
Vergiftungsmeldungen im Jahr 2005
1. Herkunft
Im Jahr 2005 sind 4.573 Fälle, das entspricht 90% aller gemeldeten Fälle, von den Berufsgenossenschaften gemeldet worden. Die verbleibenden 509 Meldungen (10 %) kamen im Wesentlichen aus Klinik und Praxis.
2. Spektrum der Meldungen
Bei den von den Berufsgenossenschaften gemeldeten Fällen liegen nach wie vor die Vergiftungen mit chemischen Produkten und mit Grundsubstanzen an der Spitze.
Weitere Ergebnisse der ärztlichen Mitteilungen, wie z.B. Vergiftungshergang, Schweregrad der Gesundheitsstörung, Produktinformationssystem PRINS sowie Ausgewählte toxikologische Fragestellungen, auch ein Verzeichnis der Giftinformationszentren in Deutschland und die Pressemitteilungen des BfR 2005 zu toxikologischen Sachverhalten können Sie der Informationsbroschüre des BfR vom 12.01.2007 direkt entnehmen:
Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2005
(1643.3 KB)
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung
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Thema: Arbeitsplatz