Ergonomie Arbeitsplatzgestaltung
Die Ausrichtung der Ergonomie der Arbeitsplatzgestaltung ist von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit des Arbeitnehmers. In mehreren internationalen Studien hat sich eine Vergrößerung der Anzahl der Krankheiten, die durch unzureichende Arbeitsplätze sowie mangelhafter Sitzhaltung der Tätigen hervorgerufen werden, abgezeichnet. Gerade Spätfolgeerscheinungen wie Schäden an Wirbelsäule und Gelenken beziehungsweise Augenschädigungen nehmen sprunghaft zu.
Ergonomie Arbeitsplatzgestaltung
Einer der wichtigsten Faktoren zur Vermeidung solcher Schädigungen ist die angemessene Sitzhaltung am Bildschirmarbeitsplatz. Arm und Rückenlehnen sind zu nutzen. Die Unterarme sollten parallel zur Arbeitstischoberfläche sein, der Winkel zwischen Ober- und Unterarmen ungefähr neunzig Grad betragen. Die Tastatur ist vom Tischrand etwa 10 Zentimeter entfernt aufzustellen, sodass die Handballen genug Fläche zur Auflage haben. Die Füße sollten auf dem Boden stehen, auch der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel sollte nahe bei neunzig Grad liegen. Eine dynamische Sitzhaltung ist anzustreben. Das heißt nichts anderes, als dass man die Sitzposition häufig wechseln sollte. Günstig wäre es, die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz mit anderen Tätigkeiten, die anfallen, zu vermischen und nach Möglichkeit auf maximal vier Stunden täglich zu begrenzen.
Eine Beleuchtung in Tageslichtstärke sollte unbedingt vorhanden sein. Reflexionen, Spiegelungen sind zu vermeiden, denn sie sind schädlich für die Augen. Die Schriftgröße der Programme auf dem Bildschirm sollte so eingestellt sein, dass die Buchstaben leicht lesbar sind. Andernfalls führt dies leicht zu einer verkrampften, vorgebeugten Haltung, die Haltungsschäden aller Art hervorrufen kann. Unkorrigierte Sehfehler bei der Arbeit am Bildschirm können zu Augenflimmern, Schwindel, Kopfschmerzen, Druckgefühl im Kopf oder gar Übelkeit führen. Dem ist durch die Anpassung einer Brille speziell für den Computerarbeitsplatz beizukommen, die der Arbeitgeber bezahlen muss, tut es nicht ohnehin die Krankenkasse.
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Thema: Arbeitsplatz, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie