Ernährungsgewohnheiten der Muslime

Einleitung

Der Islam ist nach dem Christentum die am weitesten verbreitete Religion der Welt. Auch wenn in Deutschland über 3 Mio. Muslime leben, sind doch vielen Menschen die Ernährungsgewohnheiten dieser Bevölkerungsgruppe ziemlich unbekannt.

Um die muslimischen Speisegesetze verstehen zu können, sollte vorab eine kurze Einführung in den Islam erfolgen:
Muslime glauben, dass Allah alleine der Schöpfer der Welt und der Menschen ist. Er alleine hat alle Dinge erschaffen, ihm alleine gehört alles und zu ihm alleine wird alles zurückkehren. Die Menschen erhielten das Recht, als Stellvertreter Allahs diese wunderbare Schöpfung zu nutzen und sie zu bewahren.
Nach Ansicht der Muslime hat auch nur Allah alleine das Recht zu erlauben oder zu verbieten.
Im Koran ist festgelegt, was halal (erlaubt), haram (verboten) oder makruh (verabscheut; nicht absolut verboten, jedoch abzulehnen) ist.
Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht sind zwei Grundsätze des Islams besonders interessant:

  • Verbote basieren auf der Schädlichkeit der Dinge.
  • Was halal ist, genügt zum Leben, während haram überflüssig ist.

Aus islamischer Sicht ist es den Menschen grundsätzlich erlaubt, sowohl Pflanzen als auch Tiere als Nahrung zu verwenden. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass sie für den Menschen verträglich und gesund sind.
Haram

Die Tatsache, dass das Schwein als Allesfresser Abfälle und Kot frisst, ruft bei Muslimen Ekelgefühle hervor und ist daher, sowie alle aus Schwein hergestellten Produkte, verboten. Der Mensch solle nur das essen, was gut ist (Sure 2: Vers 168). Verboten ist ebenfalls das Fleisch von Pferden und Eseln, da einige Tiere zum Lastentragen und andere zum Schlachten bestimmt sind (Sure 6: Vers 143). Der Verzehr von Kamelfleisch ist umstritten. Einerseits gilt es manchen Muslimen als verboten und andererseits soll Mohammad es besonders gern gegessen haben.
Spätere Theologenschulen haben den Genuss des Fleisches weiterer, nicht im Koran erwähnter Tiere verboten. Dazu zählen Greifvögel, Landtiere ohne Ohren wie Schlangen, Amphibien, Frösche und Krokodile, Raubtiere wie Bären, Löwen und Tiger, Wildschweine, Hunde, Affen, Insekten wie Ameisen und Biene.
Weiterhin darf kein Fleisch von verendeten, erwürgten, erschlagenen oder gerissenen Tieren gegessen werden. Ebenso ist der Verzehr von Fleisch, das Götzen geweiht war oder nicht im Namen Allahs geschlachtet wurde, untersagt (Sure 5: Vers 4).

Entsprechend einem in Sunna (von Mohammad überlieferten Handlungsweisen) niedergelegten islamischen Ritual, dem Schächten, müssen alle Landtiere, die den Muslimen zur Nahrung dienen, geschlachtet werden. Bei diesem Ritual werden Speiseröhre, Luftröhre und Halsschlagader des Tieres gleichzeitig mit einem schnellen Schnitt durchtrennt. Dabei muss der Name Allahs mit Blick auf Mekka ausgesprochen werden.
Der Sinn des Schächtens liegt in einem schnellen Ausbluten des Schlachttieres, denn der Verzehr von Blut ist ebenfalls verboten.
Grundsätzlich ist jeder gläubige Muslim berechtigt, zu schächten. Bis Anfang des Jahres war dies jedoch in der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Hierzulande ist per Gesetz vorgeschrieben, dass warmblütige Tiere vor Beginn der Blutentziehung betäubt werden, was beim rituellen Schlachten (Schächten) der Muslime nicht erfolgt.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 ist das Schächten grundsätzlich weiterhin verboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit aus bestimmten – auch religiös motivierten – Gründen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Nach Sure 5: Vers 7 (” Die Speisen derer, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt. “) ist es Muslimen erlaubt, das Fleisch von Tieren zu verzehren, die nach den Regeln anderer monotheistischen Religionen geschlachtet wurden. Unter sehr strengen Muslimen ist es jedoch umstritten, ob das Fleisch von durch Christen oder Juden geschlachteten Tieren gegessen werden darf, denn in beiden Fällen kann die Tötung nicht im Namen Allahs erfolgt sein.
Halal

Seetiere sind ohne Ausnahme erlaubt, egal, ob sie von Muslimen oder Nichtmuslimen gefangen wurden.
Ebenso dürfen Pflanzen und Pflanzenteile verzehrt werden, es sei denn, sie sind für den Menschen allgemein unverträglich, besitzen toxische Inhaltsstoffe oder rufen Rauschzustände hervor.
Makruh

Der Genuss von Alkohol ist laut Sure 16: Vers 68 abzulehnen. Der Grund dafür ist, dass ein betrunkener Mensch die Kontrolle über sich selbst verliert. Der Islam besteht aber auf Selbstbeherrschung sowie auf der Freiheit des Menschen, die ihn verantwortlich macht. Die deutlichste Ablehnung besagt, dass Wein verabscheuungswürdig und ein Werk des Satans ist. Man solle ihn vermeiden, damit es einem wohl ergehe (Sure 5: Vers 91).
Das im Koran benutzte Wort für Alkohol, khamr, bedeutet Wein aus Trauben. So kann bei enger Auslegung der Genuss anderer vergorener Produkte als erlaubt angesehen werden. Es wird ebenfalls argumentiert, dass Wein bzw. Alkohol nur im Überschuss abzulehnen sei, also nur in Mengen, die tatsächlich berauschend wirken.
Sehr strenge Muslime lehnen Alkohol jedoch in jeder Form ab und vermeiden es sogar, Orte zu besuchen, an denen von Nicht-Muslimen Alkohol getrunken wird. Weiterhin wird in Sure 4: Vers 44 das Beten in Trunkenheit verboten.
Ramadan

Eine wichtige Grundregel des Islams betrifft das Fasten. Neben der Schahada, dem Glaubensbekenntnis, dem Gebet, der Zakat, dem Almosengeben und der Pilgerfahrt nach Mekka stellt der Ramadan eine der fünf Säulen des Islams dar (Sure 2: Vers 184-186). Die Fastenzeit dauert einen Monat und findet jedes Jahr im neunten Monat des islamischen Mondkalenders, dem Ramadan, statt. Muslime dürfen dann von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder flüssige noch feste Nahrung zu sich nehmen.

Das Fasten bedeutet also keinen totaler Nahrungsverzicht oder das Verzichten auf bestimmte Lebensmittel. Es wird mit dem Verzehr einer ungeraden Anzahl von Datteln bzw. Oliven oder mit dem Trinken von Wasser gebrochen. Im Anschluss erfolgt die Einnahme eines Mahls namens fatoor. Vor Sonnenaufgang wird ein zweites Mal gespeist. Diese Mahlzeit wird als sahoor bezeichnet.
Das Fasten soll Muslimen lehren Hunger und Durst auszuhalten. Es prüft die Widerstandsfähigkeit gegen Versuchungen sowie die Fähigkeit, über das Leben und das Jenseits nachzusinnen. Einen Monat lang soll jeder Muslim in erster Linie sich besinnen, beten und über sein Verhalten im Leben nachdenken.
K

inder unter zehn Jahren, Frauen, die ihre Menstruation haben, Schwangere und Stillende sowie Kranke und Reisende sind von der Fastenregel ausgenommen. Sie sollten jedoch das Fasten zu gegebener Zeit nachholen.
Das Ende des Fastenmonats wird mit einem Fest begangen. Es wird als Id al-Fitr (Fest des Fastenbrechens) bezeichnet oder auf türkisch Seker Bayrami (Zuckerfest).
Literatur



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